Feriendorf Diemelsee: Wie aus einer "möglichen Mehrzweckfläche" ein Müllsammelplatz wurde.

U P D A T E

16.02.2023

Am vergangenen Freitag, 10.2.2023 konnten wir einen Einblick in die lokalpolitische Situation in der Gemeinde Diemelsee gewinnen und aufschlussreiche Gespräche führen. Gegenstand dieser Gespräche war vor allem die Situation im Feriendorf Diemelsee, was insbesondere auch die Müllproblematik sowie die mangelnde Errichtung bzw. Fertigstellung der laut Bebauungsplan vorgesehenen öffentlichen Verbindungswege zwischen dem Bauabschnitt „Sonnenweg“ und dem oberen sowie unteren Bauabschnitt „Diemelblick“ betraf. 

Daher möchten wir an dieser Stelle gerne ein Update geben:

Nachdem uns am 22. September 2022 durch den Anwalt des Erschließungsträgers mitgeteilt wurde, dass es im Gespräch mit der Gemeinde Diemelsee gelungen sei, einen alternativen Standort für die Aufstellung der Müllcontainer zu finden und er zudem zusicherte, dass seine Partei die Kosten für den weiteren Müllplatz übernehmen wird, konnten wir zwischenzeitlich jedoch keinen wesentlichen Fortschritt in dieser Angelegenheit erkennen. Auf unsere dringende Nachfrage hin teilte uns der Leiter des Bauamtes der Gemeinde Diemelsee mit, dass er auch keinen anderen Sachstand habe, bisher kein abstimmungsfähiger Plan für den neuen Standort des Müllsammelplatzes vorläge und er hierzu den Erschließungsträger im November 2022 und zuletzt im Januar 2023 angeschrieben habe. Die Gemeinde Diemelsee verwies also (wieder einmal) auf den Erschließungsträger, an den sich unser Anwalt umgehend wandte mit der Bitte um Stellungnahme. Der Anwalt des Erschließungsträgers teilte telefonisch folgenden Sachstand mit:

Er führte aus, dass der Gemeinde Diemelsee sehr wohl bereits eine Planung für den neuen Müllsammelplatz vorläge. Die Behörde würde allerdings immer wieder neue Punkte finden, warum die Planung nicht ausreichend sei. Seiner Auffassung nach würde die Gemeinde immer neue Ausflüchte suchen, um den Platz nicht verlegen zu müssen. 

Die Planungsunterlagen und die bisher zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger hierzu geführte Korrespondenz liegen unserem Anwalt seit dem 14.02.2023 vor. Es ist zu erkennen, dass sich beide Parteien den Ball hin- und herspielen und bisher keine einvernehmliche Lösung finden konnten. Dieser Zustand ist absolut inakzeptabel.

Seit rund einem Jahr versuchen wir die Angelegenheit bezüglich des Müllsammelplatzes außergerichtlich zu lösen.Trotz dieser Bemühungen konnte bisher kein Durchbruch erzielt werden und es bleibt offen, ob die aktuelle Initiative des Erschließungsträgers von Erfolg gekrönt sein wird. So blieb uns zwischenzeitlich leider keine Wahl, mittlerweile zwei Rechtsanwaltskanzleien mit der Wahrnehmung unserer Interessen zu beauftragen. Eine spezialisierte, ortsnahe Kanzlei wird uns zivilrechtlich vertreten, die andere renommierte Kanzlei aus Köln wird uns im öffentlich-rechtlichen Bereich vertreten, sofern dies tatsächlich erforderlich wird. Beide stehen in den Startlöchern und sehen gute Chancen, die Angelegenheit in unserem Sinne zu erledigen. Die Kosten der Auseinandersetzung und Bindung von Ressourcen könnten sich die Gemeinde Diemelsee und der Erschließungsträger definitiv ersparen.

Für die rechtlich Interessierten unter Ihnen:

  1. Die Gemeinde Diemelsee wendet als Einsammlungssystem nicht das abfallsatzungsgemäß vorgesehene Hol-, sondern das Bringsystem an. Dies ist ein Verstoß gegen die Abfallsatzung der Gemeinde. Die Satzung ist dahingehend eindeutig. Der Müllsammelplatz darf aus unserer Sicht in dieser Form gar nicht betrieben werden.
  2. Nach der Planzeichenverordnung (PlanZV) ist die Kennzeichnung der streitgegenständlichen Fläche im Bebauungsplan eindeutig. Die Nutzung als Müllsammelstelle ist demnach unzulässig. Auch die im Bebauungsplan enthaltene Zusatzkennzeichnung „mögliche Mehrzweckfläche“ ändert daran nichts. Hierzu liegt uns eine anwaltliche Stellungnahme vor.
  3. Der zu geringe Abstand des Müllsammelplatzes zu unserem Ferienhaus verursacht unzumutbare Emissionen und Immissionen (Geruch, Ungeziefer, Insektenschwärme, Lärm). Hier ist auf die mittlerweile richtungsweisende Rechtsprechung zum Abstand von Müllsammelplätzen hinzuweisen. Dieser Müllsammelplatz entspricht nicht den Grundsätzen des in der Rechtsprechung entwickelten Begriffs der „Sozialadäquanz“ und ist somit unzulässig. Die zwischenzeitliche Errichtung der Einhausung führt nicht zur Lösung des Problems.

Wegen des geringen Abstands des bestehenden Müllsammelplatzes zum unmittelbar angrenzenden Ferienhaus und der zwischenzeitlich errichteten Einhausung werden u. a. auch bauordnungsrechtliche Fragestellungen aufgeworfen. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die notwendigen Abstandsflächen eingehalten sind.

Wir fordern die Gemeinde sowie den Erschließungsträger hiermit auf, sich nun endlich über einen endgültigen Anforderungskatalog zu einigen, die Planungen entsprechend anzupassen und den Alternativstandort unverzüglich umzusetzen.

Darüber hinaus haben wir uns an dem vergangenen Wochenende die noch recht winterliche Situation vor Ort angesehen. Die Zustände, die den Gästen des Feriendorfes dort zugemutet werden, sind absolut inakzeptabel. Es kann doch nicht sein, dass die Gäste aus dem oberen Bauabschnitt über einen unbefestigten, schotterartigen Wanderweg -im Übrigen nachts auch ohne weitere Beleuchtung- und anschließend über eine rutschige, vereiste Rasengitterrampe, welche lt. Bebauungsplan kein öffentlicher Verkehrsweg und lt. Erschließungsträger lediglich eine „gestaltete Grünfläche“ ist, den Weg aus dem oberen Bauabschnitt durch den unteren Bauabschnitt zum Seeufer gehen müssen. Auch kann es nicht sein, dass nach einem nächtlichen Schneefall in einer frostigen Nacht die Feriendorfgäste erst nachmittags die Möglichkeit haben, die abschüssigen Straßen im unteren Bauabschnitt zu befahren, wenn die Sonne die vereisten Flächen aufgetaut hat. Wir sahen viele Feriendorfgäste, die sich mangels Fertigstellung der lt. Bebauungsplan zu errichtenden, öffentlichen Verbindungswege nicht trauten, die gefrorenen Trampelpfade im Feriendorf zu nutzen, was natürlich ohnehin nicht vorgesehen ist. Im Übrigen ist ein jüngst angebrachtes Schild direkt neben dem teilweise fertiggestellten Weg, welcher den Bauabschnitt „Sonnenweg“ mit dem Wanderweg im Bauabschnitt „Diemelblick“ verbindet und auf dem der Hinweis „kein Winterdienst“ zu lesen ist, nicht hilfreich. Sollen die Gäste aus dem Bauabschnitt „Sonnenweg“ tatsächlich den langen Weg um das Feriendorf herum zum Seeufer gehen? 

Wir fordern die Gemeinde und den Erschließungsträger auf, nun endlich die bauplanungsrechtliche Verpflichtung zu erfüllen hinsichtlich der Fertigstellung bzw. Errichtung der vorgesehenen Verbindungswege zwischen

1. dem Bauabschnitt „Sonnenweg“ und dem Wanderweg im oberen Bauabschnitt „Diemelblick“,

2. dem vorbezeichneten Wanderweg und dem oberen Bauabschnitt „Diemelblick“ und 

3. dem oberen Bauabschnitt „Diemelblick“ und dem unteren Bauabschnitt „Diemelblick“.

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